Die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) hat am 5. Mai 1952 den Befehl gegeben die bisher unstrukturierten Grenzüberwachungsmaßnahmen durch ein ordentliches Sicherungs- und Kontrollsystem zu ersetzen. Dieser Befehl galt auch für Ost-Berlin. Der spätere Bau der Berliner Mauer 1961 hat die Ausführung dieses Befehls letztendlich in Beton gegossen. Erst die in den 70er Jahren eingeleitete Entspannungspolitik machte private Reisen zumindest von West nach Ost möglich. Dies betraf vor allem die Bewohner der grenznahen Städte und Landkreise in der BRD. Spieziell zu diesem Zweck wurden zusätzliche Grenzübergangsstellen bei Uelzen, Duderstadt, bad Neustadt und Coburg eröffnet. Auch in West-Berlin gab es eine ähnliche Regelung. Sondergenehmigungen zu besonderen Anlässen wie Konfirmation oder Tod wurden ab 1964 von den DDR-Behörden auch DDR-Bürgern erteilt. Alle Visa galten in der Regel nur für sehr kurze Zeiträume ab 24h bis wenige Tage. Die Erteilung des Visum erfolgte für DDR-Bürger direkt an den Grenzübergangsstellen und nicht über Botschaften wie in westlichen Ländern üblich. Für die DDR entstand somit ein erheblicher organisatorischer Aufwand an den Grenzübergangsstellen. Lediglich Allierte genossen Sonderstatus und Rechte bei der Überquerung der Grenzen. Das passieren der DDR-Grenze war grundsätzlich nur an den ausgewiesenen Grenzübergangsstellen zulässig. Grenzübergangsstellen konnten jederzeit auf Andordnung geschlossen werden und selbst die Art des zugelassenen Verkehrs konnte jderzeit geändert werden.
Grenzkontrollen an der Grenzübergangsstelle durch die Organe der Passkontrolleinheit (MfS) und der Zollverwaltung:
- Passkontrolle
- Medizinische und sanitäre Kontrolle
- Veterinärhygienische Kontrolle
- Phytonsanitäre Kontrolle
Zusätzliche Kontrollkräfte zur Grenzsicherung waren die Grenztruppen der DDR und die Kräfte des Ministeriums der inneren Sicherheit und Ordnung. Diese Hilfskräfte durften das direkte Kontrollterritorium jedoch nicht betreten.